#1

Ruhestättenschutzbrief

in Wortschatz 06.10.2011 08:45
von bildhauer • 152 Beiträge

http://www.grabmalportal.de/inhalt/weitere_ueberlegungen

Zitat
Ruhestättenschutzbrief

Für Schäden wie Diebstahl, Vandalismus oder Unwetter haftet der Friedhofsbetreiber in der Regel nicht. Falls Sie sich für solche Schäden absichern möchten, steht Ihnen hierzu eine Absicherung zur Verfügung: ein Ruhestättenschutzbrief. Die Versicherung kann bei der Ideal-Versicherung direkt oder über Vertragspartner abgeschlossen werden. Stiftung Warentest beurteilt den Nutzen negativ:
Vandalismus, Sturm oder Diebstahl können im Schadensfall mit 3.000 oder 4.500 EUR gedeckt werden. Bewegliche Teile sind dagegen aber nicht versichert. Erdabsackungen, Schimmel oder auch die Grabbepflanzung können ebenfalls nicht versichert werden. Warentest befindet die Police demnach für überflüssig - zumal die Wahrscheinlichkeit eines Schadens nicht allzu hoch sei.


http://www.steinmetz-muenchen.de

nach oben springen


Besucher
0 Mitglieder und 1 Gast sind Online

Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: Atelier Norbert Tress
Forum Statistiken
Das Forum hat 145 Themen und 469 Beiträge.

Heute waren 0 Mitglieder Online:



Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen