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Standsicherheit

in Wortschatz 06.10.2011 08:58
von bildhauer • 152 Beiträge

* http://www.grabmalportal.de/inhalt/rechtliches

Zitat
Standsicherheit

Falls Sie bemerken, dass das Grabmal nicht mehr standsicher ist, sollten Sie unverzüglich handeln. Denn Sie haften für Schäden, falls solche durch Umstürzen des Grabmals oder Abstürzen von Teilen verursacht werden. In welchen Abständen Sie die Standfestigkeit überprüfen sollten, kann in der Friedhofssatzung nachgesehen werden. Es gibt zwei Arten dieser Überprüfung: 1) Standfestigkeitsprüfung von Hand ("Rüttelprobe"): Die Standfestigkeit der Grabmale wird jährlich von der Friedhofsverwaltung durch Druckprüfung per Hand überprüft. 2) Standfestigkeitsprüfung: Hierzu gibt es eine Richtlinie, nach der Grabmale errichtet und geprüft werden. Die Prüfung wird nur von Fachkundigen durchgeführt.


http://www.steinmetz-muenchen.de

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